Satzung

gekürzte Fassung, Stand 07.07.2016

Hintergrund & Ziel

Seit 2008 ist das Universitäts KrebsCentrum (UCC), eines von dreizehn durch die Deutsche Krebshilfe e.V. ausgezeichneten „Onkologischen Spitzenzentren“, im Bereich der Primärprävention und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Krebs aktiv. Aufgrund der steigenden Erkrankungszahlen kommt dieser Aufgabe in den nächsten Jahren eine noch größere Bedeutung zu. Mindestens ein Drittel aller Neuerkrankungen wäre durch eine gesunde Lebensweise wie Nichtrauchen, Bewegung, gesunde Ernährung und Schutz vor hautschädigender UV‐Strahlung vermeidbar. Das UCC‐Präventions‐ und Bildungszentrum möchte über Krebsprävention und Krebsfrüherkennung informieren und einen Beitrag zu einer langfristig gesünderen Bevölkerung leisten.

Veranstaltungen

Die Veranstaltungen des UCC‐Präventions‐ und Bildungszentrum richten sich an verschiedene Zielgruppen. Für KINDER bieten wir das Theaterstück „Clown Zitzewitz und der Sonnenschutz“ sowie einen Ernährungs‐Workshop an. JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE erfahren in spannenden Projekttagen viel darüber, wie man sich besser vor Krebs schützen kann. Hier werden besonders die Aspekte der gesunden Ernährung und Bewegung, des Nichtrauchens sowie des Sonnenschutzes thematisiert. Bis heute haben bereits mehr als 15.000 Kinder und Jugendliche sachsenweit erfolgreich an unseren Projekten teilgenommen. Für alle Interessierten sind feste Veranstaltungen zu Themen der Vorsorge, Früherkennung und Tertiärprävention sowie zu Themen, deren Inhalte sich nach neuesten Erkenntnissen richten, geplant. Weiterhin ist es uns ein besonderes Anliegen, die Angebote hinsichtlich der Zufriedenheit der Teilnehmer sowie der Wirksamkeit wissenschaftlich zu evaluieren.

Satzung für den Förderverein ‚Mit Köpfchen gegen Krebs e.V.‘

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Förderverein ‚Mit Köpfchen gegen Krebs e.V.‘

(2) Sitz des Vereins ist Dresden.

(3) Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.

§ 2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Krebsvermeidung.

(2) Der Verein unterstützt Veranstaltungen des Präventions‐ und Bildungszentrums des Universitäts KrebsCentrums Dresden (UCC).

(3) Der Verein wird Schulen und Kitas unterstützen, Projekte im Rahmen der Krebsprävention zu realisieren sowie Kinder und Jugendliche zur eigenständigen Planung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Krebsprävention zu motivieren.

(4) Der Verein wird Angebote für onkologische Patientinnen und Patienten unterstützen, die einen gesunden Lebensstil fördern. Dies umfasst unter anderem Bewegungsprogramme wie zum Beispiel Rehabilitationssportangebote sowie Ernährungsworkshops. Ein weiterer Vereinszweck ist demnach die Förderung des Sports und die der gesunden Lebensführung im Allgemeinen.

(5) Die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Satzungszweckes ist ebenfalls Zweck des Vereins.

(6) Zur Beschaffung der Geld‐ und Sachmittel, die unmittelbar der Verwirklichung des Satzungszweckes dienen, kann der Verein Träger oder Veranstalter wissenschaftlicher oder kultureller Veranstaltungen sein.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.